Unsere AGBs

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1)   Für den Vertrag zwischen Trail.View // Inhaber: Dr. Laura Mathiaszyk, Kevelohbusch 1a, 45277 Essen (im Folgenden: Veranstalter) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

(2)   Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und anderen Leistungserbringern (z.B. Hotel, Hütte, Fluggesellschaft) gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des anderen Leistungserbringers.

 § 2 Vertragsschluss

(1)   Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für der Reisevertrag verbindlich.

(2)   Die Anmeldung kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Online-Formular) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung Minderjähriger bedarf der Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten.

(3)   Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Reiseangebotes und werden vom Kunden durch die verbindliche Anmeldung akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen.

(4)   Vertragsbestandteil ist nur die auf der Website, www.trail-view.de, unter der Veranstaltung beschriebene Leistungsbeschreibung. Weitere Leistungen sind vom Veranstalter nicht geschuldet.

(5)   Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme durch den Veranstalter bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden. Zum Antritt der Reise erforderliche Informationen (incl. Packliste, Ablaufplan etc.) gehen dem Kunden nach Eingang der Buchung, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn via Mail zu.

(6)   Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der Kunde in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die Reisebestätigung stellt in diesem Fall ein neues Angebot dar, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist (10 Tage) die Annahme des neuen Angebots erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z.B. durch Reiseantritt, erklären. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

 

§ 3 Bezahlung

(1)   Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Zugang der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines werden Beträge unter 300€ sofort fällig, bei höheren Beträgen eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto des Veranstalters zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

(2)   Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 4 Wochen (bei Flugreisen 6 Wochen) vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefordert beim Veranstalter eingezahlt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

(3)   Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten. Sollte der Gesamtreisepreis nicht einen Tag vor Reisebeginn auf dem unten genannten Konto eingegangen sein, muss der Kunde den Reispreis am Tag des Reisebeginns in bar entrichten.

(4)   Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit der Veranstalter zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

(5)   Leistet der Kunde die Zahlung des gesamten Reisepreises nicht zum Fälligkeitstermin, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags zu verlangen.

 

§ 4 Leistungen

(1)   Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Reisebeschreibung auf der Website www.trail-view.de und die Angaben in der Anmeldung verbindlich. Angaben im Internet, außerhalb der offiziellen Website (z.B. Angaben über Facebook), sind nicht Bestandteil des Angebots, hierfür wird keine Gewähr übernommen.

(2)   Sofern der Veranstalter aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Reise zusätzliche, zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbare Leistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenen Kilometer: 0,40 €; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde: € 15,-

(3)   Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung des Camps sind der Website zu entnehmen.  Der Veranstalter ist berechtigt, den Rücktritt nach Maßgabe des § 7 (b) zu erklären, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(4)   Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl kann auf Kundenwunsch die Reise dennoch durchgeführt werden; hierfür wird gegebenenfalls ein Aufschlag fällig, den der Veranstalter dem Kunden zuvor mitteilt.

(5)   Bei Reisen in Verbindung mit einem Wettkampf ist die Organisation und Durchführung der Sportveranstaltung bzw. des Wettkampfes eine Fremdleistung, auf die Trail.View keinen Einfluss hat. Regressansprüche in Bezug auf die Durchführung der Sportveranstaltung sind direkt an den Veranstalter des jeweiligen Wettkampfes zu richten.

 

§ 5 Leistungs- und Preisänderungen

(1)   Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden von den Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.

(2)   Der Veranstalter ist zu Änderungen des Reiseverlaufes berechtigt, wenn dies erforderlich ist (z.B. Änderungen des Reiseablaufs, Änderung des Transportmittels bei Transfers, Änderung des Rahmenprogramms). Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann der Reiseverlauf geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises. Sollten durch eine Änderung Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Kunden.

(3)   Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, falls dies für den Veranstalter unumgänglich ist und zwischen der Reisebestätigung und dem vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die den Reisepreis um 5% übersteigen.

 

§ 6 Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1)   Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.  Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.

(2)   Bei Flugreisen gelten für Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen die Beförderungsbedingungen und AGB der Fluggesellschaft.

(3)   Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Der pauschalierte Anspruch des Veranstalters beträgt

a. bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

b. bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

c. bis 7 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

d. bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.

(4)   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hierzu ist ein Nachweis der Kosten gegenüber dem Kunden erforderlich.

(5)   Der Kunde ist berechtigt, wenn er die Reise nicht antreten kann, sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen zu lassen, der anstelle des Kunden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Veranstalter zuvor schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, insbesondere sofern sie den Anforderungen der Reise nicht entspricht (insbesondere körperliche Verfassung) oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der Kunde haften gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 50,00 zu erheben.

(6)   Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sowie etwaige Mehrkosten durch den Eintritt einer Ersatzperson sind mit Rechnungserhalt fällig. 

(7)   Im Falle eines Rücktritts wird die Buchung des Zimmers gesondert betrachtet. Hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des anderen Leistungserbringers. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich hiervon in den angebotenen Informationsquellen zu unterrichten.  

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

(1)   Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

(a)    ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten Guides von Trail.View sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen. Bei wiederholt gruppenschädigen Verhaltens, mutwilliger Sachbeschädigung, Körperverletzung oder dem Konsumieren Drogen, kann der Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Rückreise (Bus, Flug, Begleitung) sind in voller Höhe durch den Kunden zu tragen

Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

(b)   bis 3 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen (wenn in der Beschreibung des Trailcamps auf der Website nicht anders angegeben) kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Trail.View unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten. Eventuelle Umbuchungen werden in diesem Fall kostenlos vorgenommen. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.

 

§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge, bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

§ 9 Gewährleistung

(1)   Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 

(2)   Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

(3)   Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages ist eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(4)   Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

(5)   Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 

 

§ 10 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

§ 11 Anweisungen der Trainer

(1)   Der Kunde ist verpflichtet, Anweisungen der Guides zu befolgen. Dies ist zur eigenen Sicherheit des Kunden erforderlich.

(2)   Ein Kunde, der gegen Anweisungen eines Guides verstößt, oder durch sein Verhalten die übrigen Reiseteilnehmer gefährdet, verletzt oder schädigt, oder die ordnungsgemäße Reisedurchführung gefährdet, kann vom Veranstalter von der weiteren Reiseteilnahme ausgeschlossen werden. § 7 (a) gilt entsprechend.

(3)   Für die Durchführung der Reise beauftragte Guides sind nicht berechtigt, für den Veranstalter rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. 

 

§ 12 Reiseteilnahme Minderjähriger

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt der Reise eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Mit der Einverständniserklärung geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass sich der minderjährige Teilnehmer während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen darf. Eine Beschränkung der Haftung des Veranstalters erfolgt nur nach Maßgabe des nachstehenden § 13.

 

§ 13 Haftung des Veranstalters, Haftungsbegrenzung

(1)   Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung - ausgenommen Angaben in nicht vom Veranstalter herausgegebenen Prospekten - und die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und Pflichten.

(2)   Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a. soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b. soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(3)   Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als diese kenntlich gemacht wurden.

(4)   Für alle gegen den Veranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personen- und Sachschäden bis zum Dreifachen des Reisepreises.

(5)   Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

(6)   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 14 Wichtige Hinweise

(1)   Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung. 

(2)   Der Kunde hat sich über die für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen (z.B. Pass-, Visa-, Zollvorschriften) selbst zu informieren und ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, wenn diese nicht durch eine schuldhafte Falschinformation des Veranstalters verursacht ist.

(3)   Der Kunde verpflichtet sich, die in der Reisebeschreibung geforderten Ausrüstungsgegenstände während der Reise mitzuführen.

(4)   Der Kunde versichert, körperlich zur Teilnahme an der Reise in der Lage zu sein.

 

§ 15 Datenschutz

(1)   Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Veranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Reisedurchführung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2)   Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.

(3)   Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.

 

§ 16 Foto- und Filmaufnahmen

(1)   Der Veranstalter darf während der Reise Foto- und Filmaufnahmen erstellen und zu eigenen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, verwenden.

(2)   Der Kunde stimmt der Erstellung dieser Aufnahmen und deren Verwendung ausdrücklich zu.

 

§ 17 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstige Bestimmungen

(1)   Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

(2)   Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

(3)   Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a.      wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder  

b.      wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

(4)   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5)   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. 

(6)   Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(7)   Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(Stand: 23.02.23)

 

 

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